Kurzinfo zum Thema neue Grundsteuer ab 2025
Waren es vor kurzem die neuen Grundsteuermessbeträge, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu festgelegt wurden und für Aufregung sorgten, so sind es jetzt die veränderten Hebesätze der Gemeinden, die ab Januar 2025 gelten sollen. Bei all den unerfreulichen politischen Wirbeln der Gegenwart heißt es hier aber doch: Ruhig Blut bewahren.
Nach meinen Recherchen auf den Seiten der Landesfinanzverwaltung und einem Telefonat mit dem Amt Schlei sieht es so aus, dass der Hebesatz für die relevante Grundsteuer B für Fleckebys HausbesitzerInnen von bisher 340% zwar auf 436% steigen soll (diese Empfehlung übernimmt das Amt Schlei vom Finanzministerium und schlägt sie den Gemeinden zur Beschlussfassung vor). Diese Anhebung bedeutet aber keine Einnahmenerhöhung der Gemeinde, sondern folgt dem Prinzip der sogenannten Aufkommensneutralität.
Das bedeutet: Nach überwiegend gesunkenen Grundsteuermessbeträgen sollen die neuen Hebesätze, von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, so angepasst werden, dass die Steuereinnahmen für jede Kommune weder sinken noch steigen. Sehr wohl können aber die ab dem neuen Jahr zu zahlenden individuellen Grundsteuerbeträge schwanken. Nach Informationen aus meinem Bekanntenkreis kann das um durchaus 10 – 20% zum bisherigen Betrag variieren – und zwar entweder nach oben oder nach unten!
Unter dem Stichwort Transparenzregister/Grundsteuerreform Schleswig-Holstein finden sich weitere Ausführungen.
Hilft Euch diese Information weiter? Über Rückmeldungen freue ich mich!
Hans-Jürgen Simon, GRÜNEN-Fraktion Fleckeby
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