Jugendbeteiligung in der Gemeinde

Laut §47f der Gemeindeordnung sind Kinder und Jugendliche angemessen an allen Entscheidungen zu beteiligen, die sie betreffen. Wie eine Gemeindevertretung das angehen kann, hörten wir u.a. bei Workshops der Referentin für Jugendbeteiligung im Kreis Rendsburg-Eckernförde, Stephanie Behrens. Spontan erklärte sie sich bereit, in die Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschuss-Sitzung nach Fleckeby zu kommen. Unser erstes Beteiligungsprojekt soll das Sommerprogramm 2025 werden. Wir sind gespannt, wie es gelingen wird, Kinder und Jugendliche an „ihren“ Veranstaltungen zu beteiligen. Einen Überblick gibt die Präsentation:

Präsentation_Fleckeby

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